Impressum erstellen
Inhaltsverzeichnis:
Das Impressum ist eine Art Visitenkarte und laut Telemediengesetz (TMG) für jede gewerbliche Website Pflicht. Dieses Gesetz, auch Anbieter-Kennzeichnungspflicht genannt, dient vor allem dem Verbraucherschutz und der Transparenz für den Kunden. Es soll dem Kunden / Websitebesucher sowohl auch Wettbewerbern ermöglichen den Inhaber einer Website herauszufinden und somit den Ansprechpartner, der für etwaige Rechtsverstöße verantwortlich ist.
Impressum erstellen: In diesem Artikel beschreiben wir Ihnen die zentralen Elemente der Impressumspflicht und geben eine Ihnen eine Impressums-Vorlage an die Hand.
1. Welche Medien sind Impressumspflichtig?
- Impressum für private Websites mit Gewinnzweck
Kommerzielle sobald Affiliate-Links, Werbebanner o.Ä. eingebunden sind
- Impressum für Unternehmenswebsites und -blogs
Websites / Blogs, die ausschließlich dazu dienen, eine Firma darzustellen
- Impressum Onlineshop
Pflichtangaben, Widerrufsbelehrung sowie eine Datenschutzerklärung
- Impressum Social Media Profile
Fan- und Unternehmensseiten bei Facebook, XING, LinkedIn und Co.
Signatur in geschäftlichen E-Mails mit DSGVO Hinweis
- Newsletter
Vollständiges Impressum anstatt einer Weiterleitung per Link
2. Wer braucht ein Impressum?
Alle Selbständigen, Freiberufler und Unternehmer sind grundsätzlich zu einem Impressum verpflichtet. Darunter zählen auch alle Webseiten, die nicht ausschließlich persönlichen Zwecken dienen.
Eine Website ist ab dem Moment nicht mehr privat, wenn Sie damit direkt oder indirekt Einnahmen erzielen wie zum Beispiel mit Affiliate-Links, Produktplatzierungen oder Werbebannern. Der Betrag spielt dabei keine Rolle.
Dasselbe betrifft auch Webseiten und Blogs, auf denen regelmäßig redaktionelle Inhalte veröffentlicht werden. Blogs, die als eine Art Tagebuch geführt werden und auf jegliche Einnahmen verzichten, unterliegen dagegen nicht der Impressumspflicht.
2.1. Impressum Website & Impressum Onlineshop
Alle Selbständigen, Freiberufler und Unternehmer sind grundsätzlich zu einem Impressum verpflichtet. Darunter zählen auch alle Webseiten, die nicht ausschließlich persönlichen Zwecken dienen.
Eine Website ist ab dem Moment nicht mehr privat, wenn Sie damit direkt oder indirekt Einnahmen erzielen wie zum Beispiel mit Affiliate-Links, Produktplatzierungen oder Werbebannern. Der Betrag spielt dabei keine Rolle.
Dasselbe betrifft auch Webseiten und Blogs, auf denen regelmäßig redaktionelle Inhalte veröffentlicht werden. Blogs, die als eine Art Tagebuch geführt werden und auf jegliche Einnahmen verzichten, unterliegen dagegen nicht der Impressumspflicht.
Unternehmenswebsites, die ausschließlich dazu dienen, eine Firma darzustellen, benötigen ein Impressum und müssen zusätzlich noch an den Datenschutz beachten. Dasselbe gilt für jegliche Art von Onlineshops. Neben der Impressumspflicht, müssen Onlineshop Besitzer auch an weitere Elemente wie die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung denken.
Fan und Unternehmensseiten auf Facebook, XING, LinkedIn, Twitter o. Ä. sind von der Impressumspflicht nicht ausgenommen. Das Impressum muss sowohl auf sozial Media Profilen als auch in geschäftlichen E-Mail Signaturen und Newslettern, leicht ersichtlich sein.
Freiberufler:
- Heilberufe
- Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
- Naturwissenschaftliche/technische Berufe
- Sprach- und informationsvermittelnde Berufe
Vorteile Freiberufler:
- Keine Pflichtmitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer
- Keine Gewerbesteuer
- Keine Bilanzierung
- Ermäßigung in der Sozialversicherung (Künstler und Publizisten)
3. Impressum erstellen: Wie ist ein Impressum aufgebaut?
Die Impressumspflicht trifft nicht nur gewerbliche Seiten wie Onlineshops, auch private Websites benötigen unter Umständen ein Impressum.
Wir von OnlineMarketing Heads haben euch eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen zur Impressumspflicht und den dazugehörigen Pflichtangaben zusammengestellt.
3.1. Impressum Pflichtangaben
- Familienname
- Vornamen (mindestens ein Vorname ausgeschrieben)
- vollständige Postanschrift (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer; kein Postfach)
- Angabe der Rechtsform
- Kontaktinformationen
(mindestens eine E-Mail-Adresse und ein weiteres Kommunikationsmittel, z. B. Telefonnummer) - Register und Registernummer
(Wenn ihr Unternehmen in ein öffliches Register wie das Handelsregister, das Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen ist) - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer
(Nur wenn vorhanden, Steuernummer muss nicht veröffentlicht werden) - Berufsspezifische Angaben
(Freiberufler müssen zusätlich Angaben über die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staats, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, angeben) - Angaben zur Aufsichtsbehörde
(Bestimmte Unternehmen Spielhallenbetreiber, Makler, Wach- und Schließunternehmen müssen die zuständige Aufsichtsbehöre angeben) - Besondere Angaben bei AGs, KGaA und GmbHs
(Im Falle der Abwicklung oder Liquidation müssen AGs, KGaAs und GmbHs dies angeben) - Bildnachweise im Impressum
(Bilder externer Quellen müssen im Impressum, unter Beachtung der Lizensbedingungen, erwähnt werden) - Journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte
(Hinweis zum Verantwortlichen im Rahmen des Presserechts muss zu finden sein)
3.2. Impressum Vorlage
4. Unterliegt Social Media der Impressumspflicht?
Sobald Ihr Unternehmen aktiv in Social Media ist und einen öffentlich zugänglichen Account hat, unterliegen Sie der Impressumspflicht und sollten ein Impressum erstellen.
Während einige Social-Media-Plattformen integrierte Eingabefelder für die Impressumsdaten haben, muss man auf anderen mit Notlösungen arbeiten. Unabhängig von den Einstellungsmöglichkeiten, müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Impressumsinhalte eingehalten werden.
4.1. Impressum für Instagram, Twitter und LinkedIn
Instagram, Twitter und LinkedIn sind aktuell solche Social-Media-Plattformen, auf denen Unternehmen kein Eingabefeld für das Impressum vorfinden, aber dennoch die Profilinhaber haften. Juristen empfehlen daher einen Impressumslink in der Profilbeschreibung zu platzieren, um Abmahnungen zu vermeiden.
4.2 Beispiele für Impressums-Stellen in Social Media Profilen:
Bilder bei Klick vergrößert
5. Was droht bei einem Verstoß gegen die Impressumspflicht?
Anbieter die die Impressumspflicht gem. § 5 TMG missachten, verstoßen gegen das Wettbewerbsgesetz und müssen mit unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Dabei werden verschiedene Verstöße auch unterschiedlich geahndet, denn nicht jede Angabe im Impressum ist gleich wichtig.
Einige der Informationen erfüllen den Zweck des Verbraucherschutzes und werden entsprechend als notwendiger eingestuft. Online-Händler bekämen hierdurch beispielsweise den unerlaubten Vorteil, dass bei fehlenden Angaben für Kunden keine Reklamation möglich ist.
Zunächst besteht das Risiko, dass Konkurrenten Sie wegen einer Wettbewerbsverletzung abmahnen oder sogar verklagen. Ferner besteht das Risiko, dass Behören auf Grundlage von § 16 TMG ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000€ verordnen, welches besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen erheblich schaden würde.
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“
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