Impressum erstellen
Inhaltsverzeichnis:
Das Impressum ist eine Art Visitenkarte und laut Telemediengesetz (TMG) fĂŒr jede gewerbliche Website Pflicht. Dieses Gesetz, auch Anbieter-Kennzeichnungspflicht genannt, dient vor allem dem Verbraucherschutz und der Transparenz fĂŒr den Kunden. Es soll dem Kunden / Websitebesucher sowohl auch Wettbewerbern ermöglichen den Inhaber einer Website herauszufinden und somit den Ansprechpartner, der fĂŒr etwaige RechtsverstöĂe verantwortlich ist.Â
Impressum erstellen: In diesem Artikel beschreiben wir Ihnen die zentralen Elemente der Impressumspflicht und geben eine Ihnen eine Impressums-Vorlage an die Hand.
1. Welche Medien sind Impressumspflichtig?
-
Impressum fĂŒr private Websites mit Gewinnzweck
Kommerziell sobald Affiliate-Links, Werbebanner o. Ă. eingebunden sind -
Impressum fĂŒr Unternehmenswebsites und -Blogs
Websites / Blogs, die ausschlieĂlich dazu dienen, eine Firma darzustellen -
Impressum Onlineshop
Pflichtangaben, Widerrufsbelehrung sowie eine DatenschutzerklÀrung
-
Impressum Social Media Profile
Fan und Unternehmensseiten bei Facebook, XING, LinkedIn und Co. -
E-Mails
Signatur in geschÀftlichen E-Mails mit DSGVO Hinweis -
Newsletter
VollstÀndiges Impressum anstatt einer Weiterleitung per Link
2. Wer braucht ein Impressum?
Alle SelbstĂ€ndigen, Freiberufler und Unternehmer sind grundsĂ€tzlich zu einem Impressum verpflichtet. Darunter zĂ€hlen auch alle Webseiten, die nicht ausschlieĂlich persönlichen Zwecken dienen.
Eine Website ist ab dem Moment nicht mehr privat, wenn Sie damit direkt oder indirekt Einnahmen erzielen wie zum Beispiel mit Affiliate-Links, Produktplatzierungen oder Werbebannern. Der Betrag spielt dabei keine Rolle.
Dasselbe betrifft auch Webseiten und Blogs, auf denen regelmĂ€Ăig redaktionelle Inhalte veröffentlicht werden. Blogs, die als eine Art Tagebuch gefĂŒhrt werden und auf jegliche Einnahmen verzichten, unterliegen dagegen nicht der Impressumspflicht.
2.1. Impressum Website & Impressum Onlineshop
Alle SelbstĂ€ndigen, Freiberufler und Unternehmer sind grundsĂ€tzlich zu einem Impressum verpflichtet. Darunter zĂ€hlen auch alle Webseiten, die nicht ausschlieĂlich persönlichen Zwecken dienen.
Eine Website ist ab dem Moment nicht mehr privat, wenn Sie damit direkt oder indirekt Einnahmen erzielen wie zum Beispiel mit Affiliate-Links, Produktplatzierungen oder Werbebannern. Der Betrag spielt dabei keine Rolle.
Dasselbe betrifft auch Webseiten und Blogs, auf denen regelmĂ€Ăig redaktionelle Inhalte veröffentlicht werden. Blogs, die als eine Art Tagebuch gefĂŒhrt werden und auf jegliche Einnahmen verzichten, unterliegen dagegen nicht der Impressumspflicht.
Unternehmenswebsites, die ausschlieĂlich dazu dienen, eine Firma darzustellen, benötigen ein Impressum und mĂŒssen zusĂ€tzlich noch an den Datenschutz beachten. Dasselbe gilt fĂŒr jegliche Art von Onlineshops. Neben der Impressumspflicht, mĂŒssen Onlineshop Besitzer auch an weitere Elemente wie die Widerrufsbelehrung und die DatenschutzerklĂ€rung denken.
Fan und Unternehmensseiten auf Facebook, XING, LinkedIn, Twitter o. Ă. sind von der Impressumspflicht nicht ausgenommen. Das Impressum muss sowohl auf sozial Media Profilen als auch in geschĂ€ftlichen E-Mail Signaturen und Newslettern, leicht ersichtlich sein.
Freiberufler:
- Heilberufe
- Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
- Naturwissenschaftliche/technische Berufe
- Sprach- und informationsvermittelnde Berufe
Vorteile Freiberufler:
- Keine Pflichtmitgliedschaft in der IHK oder Handwerkskammer
- Keine Gewerbesteuer
- Keine Bilanzierung
- ErmĂ€Ăigung in der Sozialversicherung (KĂŒnstler und Publizisten)
3. Impressum erstellen: Wie ist ein Impressum aufgebaut?
Die Impressumspflicht trifft nicht nur gewerbliche Seiten wie Onlineshops, auch private Websites benötigen unter UmstĂ€nden ein Impressum.Â
Wir von OnlineMarketing Heads haben euch eine Ăbersicht mit den wichtigsten Informationen zur Impressumspflicht und den dazugehörigen Pflichtangaben zusammengestellt.
3.1. Impressum Pflichtangaben
- Familienname
- Vornamen (mindestens ein Vorname ausgeschrieben)
- vollstĂ€ndige Postanschrift (Postleitzahl, Ort, StraĂe, Hausnummer; kein Postfach)
- Angabe der Rechtsform
- Kontaktinformationen
(mindestens eine E-Mail-Adresse und ein weiteres Kommunikationsmittel, z. B. Telefonnummer) - Register und RegisternummerÂ
(Wenn ihr Unternehmen in ein öffliches Register wie das Handelsregister, das Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen ist) - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer
(Nur wenn vorhanden, Steuernummer muss nicht veröffentlicht werden) - Berufsspezifische AngabenÂ
(Freiberufler mĂŒssen zusĂ€tlich Angaben ĂŒber die Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staats, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, angeben) - Angaben zur AufsichtsbehördeÂ
(Bestimmte Unternehmen Spielhallenbetreiber, Makler, Wach- und SchlieĂunternehmen mĂŒssen die zustĂ€ndige Aufsichtsbehöre angeben) - Besondere Angaben bei AGs, KGaA und GmbHs
(Im Falle der Abwicklung oder Liquidation mĂŒssen AGs, KGaAs und GmbHs dies angeben) - Bildnachweise im ImpressumÂ
(Bilder externer Quellen mĂŒssen im Impressum, unter Beachtung der Lizensbedingungen, erwĂ€hnt werden) - Journalistisch-redaktionell gestaltete InhalteÂ
(Hinweis zum Verantwortlichen im Rahmen des Presserechts muss zu finden sein)
4. Unterliegt Social Media der Impressumspflicht?
Sobald Ihr Unternehmen aktiv in Social Media ist und einen öffentlich zugÀnglichen Account hat, unterliegen Sie der Impressumspflicht und sollten ein Impressum erstellen.
WĂ€hrend einige Social-Media-Plattformen integrierte Eingabefelder fĂŒr die Impressumsdaten haben, muss man auf anderen mit Notlösungen arbeiten. UnabhĂ€ngig von den Einstellungsmöglichkeiten, mĂŒssen die gesetzlich vorgeschriebenen Impressumsinhalte eingehalten werden.
4.1. Impressum fĂŒr Instagram, Twitter und LinkedIn
Instagram, Twitter und LinkedIn sind aktuell solche Social-Media-Plattformen, auf denen Unternehmen kein Eingabefeld fĂŒr das Impressum vorfinden, aber dennoch die Profilinhaber haften. Juristen empfehlen daher einen Impressumslink in der Profilbeschreibung zu platzieren, um Abmahnungen zu vermeiden.
5. Was droht bei einem VerstoĂ gegen die Impressumspflicht?
Anbieter die die Impressumspflicht gem. § 5 TMG missachten, verstoĂen gegen das Wettbewerbsgesetz und mĂŒssen mit unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Dabei werden verschiedene VerstöĂe auch unterschiedlich geahndet, denn nicht jede Angabe im Impressum ist gleich wichtig.
Einige der Informationen erfĂŒllen den Zweck des Verbraucherschutzes und werden entsprechend als notwendiger eingestuft. Online-HĂ€ndler bekĂ€men hierdurch beispielsweise den unerlaubten Vorteil, dass bei fehlenden Angaben fĂŒr Kunden keine Reklamation möglich ist.Â
ZunĂ€chst besteht das Risiko, dass Konkurrenten Sie wegen einer Wettbewerbsverletzung abmahnen oder sogar verklagen. Ferner besteht das Risiko, dass Behören auf Grundlage von § 16 TMG ein BuĂgeld in Höhe von bis zu 50.000⏠verordnen, welches besonders kleinen und mittelstĂ€ndischen Unternehmen erheblich schaden wĂŒrde.
„Unwissenheit schĂŒtzt vor Strafe nicht!“
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